Neue Verkehrsregeln für Inline-Skates und Trottinette
Medienmitteilung des UVEK vom 15. Mai 2002
Das Benutzen von fahrzeugähnlichen Geräten wie Inline-Skates oder Trottinette wird im Strassenverkehrsrecht neu geregelt. Die neuen Bestimmungen legen explizit fest, welche Verkehrsflächen mit diesen Geräten benutzt werden dürfen und welche Verkehrsregeln dabei zu beachten sind. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet und dabei auf Grund der Vernehmlassungsresultate das Vortrittsrecht für Fussgängerinnen und Fussgänger gegenüber den neuen Mobilitätsformen in der Verkehrsregelnverordnung ausdrücklich verankert. Im Folgenden wird die Medienmitteilung des UVEK vom 15. Mai 2002 wiedergegeben und auf die zu änderenden Erlasse verwiesen.
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