Verpflichtungen des Homepagebetreibers
Urteil des Landgerichts Trier vom 16.05.2001 - 4 O 106/00 - rechtskräftig
Nach einer Pressemeldung des Landgerichts Trier ist der Betreiber einer Homepage verpflichtet, den Inhalt eines Gästebuches seiner Hompage regelmäßig auf rechtswidrige Eintragungen zu überprüfen und diese zu löschen.
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