Pensionskassen-Organe zur Kasse gebeten
Dem konkursiten Arbeitgeber ungesicherten Kredit gewährt
Der Präsident und ein Mitglied des Stiftungsrats einer Personalfürsorgestiftung müssen solidarisch für einen Schaden von über 155 000 Fr. einstehen, der entstanden war, weil die Pensionskasse einer inzwischen konkursiten Arbeitgeberfirma in Verletzung der Anlagevorschriften der Verordnung 2 über die berufliche Versorge (BVV 2) einen ungesicherten Kredit gewährt hatte.
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