Wirtschafts- und Wetterlage
Arbeitsausfall oder saisonale Schwankung
Bei der Beantwortung der Frage, ob ein wirtschaftlich bedingter Arbeitsausfall vorliegt, der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung gibt, dürfen rein witterungsbedingte Ausfälle in den Vorjahren nicht berücksichtigt werden. Dies geht aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) hervor, das in diesem Punkt der vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) vertretenen Auffassung widerspricht.
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