Zulässige Auslieferung junger Straftäter
Das Bundesgericht hat der Auslieferung eines in der Schweiz lebenden jungen Franzosen zugestimmt, der in seinem Heimatland für einen bandenmässigen Raub zur Verantwortung gezogen werden soll, bei dem das betagte Opfer zu Tode gekommen war. Der im Zeitpunkt der Tat erst knapp 18 Jahre alt gewesene Mann hätte es vorgezogen, in der Schweiz abgeurteilt zu werden, wo junge Straftäter nicht mit der vollen Härte des Gesetzes angefasst werden.
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