Totalrevision der Versicherungsaufsicht
Neues Versicherungsrecht wird griffiger und konsumentenfreundlicher
Durch gezielte Überwachung der langfristigen Stabilität der Versicherungsgesellschaften sollen die Versicherten besser geschützt werden. Um dabei den Rahmenbedingungen mit einem internationalisierten und liberalisierten Markt Rechnung tragen zu können, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2003 die Botschaft zum revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und zur Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verabschiedet. Oberstes Ziel dieser Gesetzesrevisionen sind die Sicherheit und das Vertrauen der Versicherten.
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