Bestätigter Wandelungsanspruch bei Online-Versteigerung
Beschluss (l S 21/03 LG) des Landgerichts Trier vom 22. April 2003
Mit Beschluss (l S 21/03 LG) vom 22. April 2003 bestätigte das Landgericht Trier das Urteil des Amtsgerichts Bitburg vom 12. Februar 2003. Ein Ersteigerer über eBay darf sich demnach «auf die Beschreibung und Fotos verlassen, die keinen Hinweis auf Mangel des Kaufobjekts enthielten. Die Ersteigerung über eBay lässt eine vorherige intensive Besichtigung des Kaufobjektes gerade nicht zu.»
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