MWST: Laborgemeinschaft
Praxismitteilung der Hauptabteilung Mehrwertsteuer ESTV vom 29. September 2003
Von der Steuer ausgenommen sind die Dienstleistungen von Gemeinschaften, deren Angehörige u.a. Ärzte und Ärztinnen sind, soweit diese Dienstleistungen anteilsmässig zu Selbstkosten an die Mitglieder für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeiten erbracht werden (Art. 18 Ziff. 6 MWSTG). Dies gilt insbesondere auch für Laborleistungen.
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