Keine vorsorglichen Massnahmen des EVD zugunsten der FEW
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) erlässt keine vorsorglichen Massnahmen, die den Freiburgischen Elektrizitätswerken (FEW) erlaubt hätten, einen Weko-Entscheid, der sie zur Marktöffnung verpflichtet, vorläufig nicht umzusetzen. Diese Zwischenverfügung hat keine Auswirkungen auf den späteren, definitiven Entscheid des Bundesrates über ein Gesuch der FEW, Dritten die Durchleitung von Strom durch ihr Netz verweigern zu dürfen.
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