Der räumliche Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes im Nichtbankensektor
Antwort vom 3.12.2003 auf hängige Fragen zur Unterstellung unter das GwG
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei definiert in Ihrer Veröffentlichung den örtlichen Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes im Nichtbankensektor. Sie äussert sich insb. dazu, warum eine echte Gesetzeslücke vorliege und zählt dann jene Finanzintermediäre auf, welche unter den räumlichen Geltungsbereich des GwG fallen, und jene, welche davon ausgenommen sind.
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