Präzisierungen des Bundesgerichts zur Gegendarstellungspraxis
Gegendarstellung mit «Kontext» begründet? Gegendarstellung durch Bild?
Im Zeichen der Anstrengungen, das Gegendarstellungsrecht griffiger zu gestalten, hat das Bundesgericht zwei Aspekte geklärt: Es lässt zu, dass die Betroffene eine eigene Tatsachenbehauptung einbringt, die bereits im angeblich unfairen Zeitungsartikel marginal enthalten war. Und es bestätigt, dass eine Gegendarstellung unter gewissen Bedingungen (die hier nicht gegeben waren) durch Bilder ausgedrückt werden kann (5C.23/2003).
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