Periodische Überprüfung statt rigorose Regelung
Abstimmung vom 8. Februar 2004 über die Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung»
Sowohl die Verwahrungsinitiative wie das neue Strafgesetzbuch wollen die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern schützen. Dies sagte am 19. Januar 2004 Bundesrat Christoph Blocher vor den Medien und wies zugleich auf den zentralen Unterschied hin: Während die rigorose Regelung der Initiative in Kauf nimmt, dass auch nachweislich nicht mehr gefährliche Täter in der Verwahrung bleiben, müssen gemäss neuem Strafgesetzbuch die Voraussetzungen der lebenslangen Verwahrung periodisch überprüft werden.
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