Nichtigkeit vs. Ungültigkeit eines Testamentszusatzes
Anmerkungen zu BGE 129 III 580 ff.
Ein Fall, welchem eine «separat» weder datierte noch unterschriebene Einfügung in ein Testament zugrunde lag, gab dem Bundesgericht Gelegenheit, sich zur Abgrenzung zwischen nichtigen und (im Sinne der Art. 519 ff. ZGB) ungültigen Verfügungen von Todes wegen zu äussern. Das Urteil verdeutlicht exemplarisch die Tragweite der Unterscheidung, lässt aber auch einige Fragen offen. Das Gericht konnte sich nämlich auf den Befund beschränken, dass die Einfügung jedenfalls nicht nichtig sei, und brauchte gar nicht zu prüfen, ob sie gegebenenfalls hätte für ungültig erklärt werden müssen.
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