Disziplinar- und besondere Sicherheitsmassnahmen
Studie vermittelt ein überraschend heterogenes und in Teilen auch rechtswidriges Bild
Disziplinarische Arreststrafe und die Unterbringung Inhaftierter in Hochsicherheitsabteilungen gehören zu den eingriffsstärksten Haftverschärfungen, die im Strafvollzug und in der Untersuchungshaft angeordnet werden können. Eine in den Jahren 2000-2002 in 22 Anstalten durchgeführte Studie vermittelt erstmals einen systematischen Überblick über die normative und tatsächliche Ausgestaltung solcher Massnahmen. Dabei zeigt sich ein überraschend heterogenes und in Teilen auch rechtswidriges Bild. Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten materiellen Ergebnisse zusammengefasst.
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