Häufigkeit von Arreststrafen (2000 – 2002) im straf- sowie strafverfahrensrechtlichen Freiheitsentzug der Schweiz
Regionale und anstaltstypenspezifische Unterschiede
Die disziplinarische Arreststrafe darf nach dem Wortlaut einer Vielzahl der kantonalen Vollzugserlasse nur bei Disziplinarfehlern ausgesprochen werden, die auf eine verwerfliche Gesinnung zurückzuführen sind, besonders schwer wiegen oder wiederholt vorkommen. Umso mehr erstaunt es, dass eine in 22 Anstalten durchgeführte Studie zum Teil erhebliche quantitative Unterschiede ans Licht bringt. Am Auffälligsten sind die Abweichungen zwischen Berner und Zürcher Einrichtungen sowie im Vergleich nach Anstaltstypen. Auf diese wird im folgenden Beitrag näher eingegangen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire