Kinderleichtes Bremsen
Keine Haftung für Schlittelunfall
Die Sattel-Hochstuckli AG haftet nicht für einen Unfall, der sich im September 1996 auf der von ihr betriebenen Sommerschlittelbahn «Stuckli-Run» ereignet hatte. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Kantonsgerichts Schwyz bestätigt, das wie zuvor schon das Bezirksgericht Schwyz die Klage einer verletzten Frau abgewiesen hatte.
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