Lockerung in Sicht?
Zurückhaltung gegenüber öffentlichen Verhandlungen
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) will seine sehr zurückhaltende Praxis in der Frage, wann im Sozialversicherungsprozess eine öffentliche Verhandlung durchgeführt werden muss, möglicherweise etwas lockern.
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