Nur strafrechtlich unschuldig
Teilentschädigung für Verdächtige in Käseunion-Affäre
Fünf Personen, die in der Affäre um die Exporte der Schweizerischen Käseunion AG verdächtigt worden waren, haben laut Bundesstrafgericht zivilrechtlich grobfahrlässig gehandelt. Die Bundesanwaltschaft (BA) muss vier von ihnen deshalb nur einen Drittel ihrer Verteidigungskosten, beziehungsweise 96’000 Franken, für das 2003 eingestellte Strafverfahren bezahlen. Die Genugtuung wurde auf je 2000 Franken reduziert. Der fünfte Betroffene geht leer aus.
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