Untersuchung gegen Ruag kann weitergehen
Zu Recht kein Privatkläger zugelassen
Der Garagist, der im September 2003 im Zusammenhang mit dem Verkauf von ausgemustertem Armeematerial durch eine Anzeige eine Strafuntersuchung gegen unbekannte Angestellte des Rüstungskonzerns Ruag in Gang gesetzt hatte, muss nicht als Privatkläger zugelassen werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire