Beim Zügeln an Billag denken
Wer sich abzumelden vergisst, bezahlt
Wer seine Wohnsituation so verändert, dass er keine Radio- und Fernsehgebühren mehr bezahlen muss, sollte dies umgehend und schriftlich der Inkassostelle Billag AG melden. Andernfalls muss er laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht nur die Empfangsgebühren weiter bezahlen, sondern auch für Inkasso- und Mahngebühren sowie für allfällige Betreibungskosten aufkommen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire