Slawische Namen in Schweizer Registern
Weibliche und männliche Formen zulässig
Slawische Familiennamen, die neben der männlichen eine auf den Buchstaben A endende weibliche Form aufweisen, dürfen je nach Geschlecht des Trägers des Namens in beiden Formen ins schweizerische Geburtenregister eingetragen werden. Das entschied das Bundesgericht im Falle des Kindes einer schweizerisch-polnischen Doppelbürgerin namens Dzieglewska.
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