Zulässiger «Inserate-Klau»
Nur unlautere Nachahmung verboten
Das Vorgehen der Nexpage AG, die im Internet systematisch nach veröffentlichten Immobilieninseraten sucht, um sie auf der eigenen Internetplattform kommerziell zu verwerten, ist laut einem Urteil des Bundesgerichts wettbewerbsrechtlich nicht als unlauter zu beanstanden.
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