Bandenmässig oder nicht?
Schuldspruch für Räuber aufgehoben
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch für einen Mann aufgehoben, der vom Obergericht des Kantons Luzern wegen mehrfachen bandenmässigen Raubs zu 27 Monaten Zuchthaus verurteilt worden war. Die kantonalen Richter müssen über die Bücher, weil ihr erstes Urteil keine konkreten Umstände nennt, die auf ein bandenmässiges Vorgehen schliessen liessen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire