Selbstregulierung der Anwälte im Geldwäschereibereich
Die als einfache Gesellschaft konstituierte Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbands und des Schweizerischen Notarenverbands muss sämtliche ihr angeschlossenen Finanzintermediäre einer ordentlichen Kontrolle unterziehen.
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