Tagesmütter sind keine Heimarbeiter
Benachteiligung bei Arbeitslosigkeit wegen engstirniger Praxis
Tagesmütter arbeiten zweifellos, und sie tun dies ebenso fraglos daheim. Dennoch anerkennt das Eidgenössische Versicherungsgericht ihre Tätigkeit nicht als Heimarbeit. Das hat zur Folge, dass Tagesmütter im Falle von Arbeitslosigkeit erst ab einem Monatsverdienst von 500 Franken versichert sind statt bereits ab 300 Franken.
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