Stammaktien entscheiden
Zur Wahl des Prozessvertreters für Verantwortlichkeitsklagen
Die aktienrechtliche Bestimmung, wonach der Beschluss zur Anhebung einer Verantwortlichkeitsklage in der Generalversammlung einer Mehrheit der Stimmen und des Kapitals bedarf, gilt laut einem Urteil des Bundesgerichts auch für die Wahl eines allfälligen Prozessbeistands, der das beschlossene Verfahren gegen den Verwaltungsrat führen soll.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire