Grundzüge der Rechtsweggarantie
Neben dem Bundesgerichtsgesetz wird auf den 1. Januar 2007 auch die Rechtsweggarantie in Kraft treten. Diese gibt dem Bürger bei Rechtsstreitigkeiten einen Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Aufgrund der Übergangsbestimmung von Art. 130 BGG kann die Umsetzung der Rechtsweggarantie jedoch in einigen Fällen eine zeitliche Verzögerung erfahren.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Begriff
- 2. Funktionen
- 2.1 Ausgestaltung als Individualrecht
- 2.2 Verfahrensrechtliche Leitplanke
- 2.3 Institutionelle Garantie
- 3. Anwendungsbereich
- 4. Ausnahmen
- 5. Umsetzung in den Kantonen
- 5.1 Auswirkungen auf die kantonale Gerichtsorganisation
- 5.2 Durchsetzung
- 5.3 Etappenweise Einführung
- 6. Zusammenfassung
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