Kein Anspruch auf staatliche Suizidhilfe
Rezeptpflicht für Natrium-Pentobarbital verletzt keine Grundrechte
Der Staat hat zwar das Recht auf den eigenen Tod zu respektieren, doch ist er nicht dazu verpflichtet, einer sterbewilligen Person beim Suizid zu helfen. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts, das sich klar gegen die Abgabe von Natrium-Pentobarbital ohne ärztliche Verschreibung ausspricht.
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