Verbot von Playstations in Gefängniszellen
Persönliche Freiheit nicht verletzt
Die Kantone dürfen den Insassen ihrer Haftanstalten die Benutzung einer Playstation untersagen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts im Falle eines Untersuchungsgefangenen im Bezirksgefängnis Zofingen hervor, dem die Anschaffung einer Playstation, gestützt auf die vom Bezirksamtmann erlassene Hausordnung, untersagt worden war.
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