Anhörung der Kinder zur Rückführung
Für unter Elfjährige nicht zu begreifen
Kinder, die von einem Elternteil in die Schweiz entführt worden sind, müssen im Rückführungsverfahren vom Richter in der Regel erst ab einem Alter von elf bis zwölf Jahren angehört werden. Laut Bundesgericht haben jüngere Kinder nicht die Fähigkeit, die abstrakte Problematik des Rückführungsentscheides zu begreifen.
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