Jugendarbeitsschutzverordnung in Vernehmlassung gegeben
Die neue Jugendarbeitsschutzverordnung (Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz, ArGV 5) bezweckt den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Jugendlichen bei der Arbeit bis zum 18. Altersjahr. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Februar 2007 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 9. Mai 2007.
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