Recht und Psychologie
Die vordergründige Banalität der Feststellung, dass die Rechtspsychologie die Brücke zwischen Recht und Psychologie schlägt, wird durch die methodischen Schwierigkeiten, die sich dabei auftun, Lügen gestraft. Für Psychologen und andere sozial und medizinisch Tätige muss die Rechtspsychologie gewisse juristische Grundsätze und Regeln vermitteln, die für ihre Tätigkeit mit bestimmten Klienten u.U. bedeutsam sein können (Unschuldsvermutung, audiatur et altera pars, Beweisaufnahme, Aktenführung, Datenschutz, strafrechtliche Massnahmen etc.).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare