Zinsbesteuerungsabkommen tritt in Kraft
Auf den 1. Juli tritt das Abkommen über die Zinsbesteuerung zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Kernstück des Abkommens ist die Bereitschaft der Schweiz zur Einführung eines Steuerrückbehalts auf Zinserträge von EU-Steuerpflichtigen. Alternativ zum Steuerrückbehalt besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Meldung der Zinszahlung an die Wohnsitzstaaten der Zinsempfänger.
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