Jusletter

Haftungsrisiken beim elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden des Bundes

  • Autoren/Autorinnen: Thomas Koller / Matthias Rey
  • Rechtsgebiete: E-Government
  • Zitiervorschlag: Thomas Koller / Matthias Rey, Haftungsrisiken beim elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden des Bundes, in: Jusletter 11. Dezember 2006
Im Rahmen der Justizreform wird am 1. Januar 2007 der elektronische Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht und den Bundesverwaltungsstellen eingeführt. Für forensisch tätige Anwälte, die diese Option nutzen möchten, ergeben sich modifizierte Prozess- und damit Haftungsrisiken. Im Zentrum des Interesses stehen dabei die Fristenproblematik sowie die Möglichkeit der Wiederherstellung. Um dieser neuen bzw. veränderten Risikosphäre adäquat begegnen zu können, drängen sich gewisse Verhaltensregeln auf.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Entwicklungen im elektronischen Rechtsverkehr
  • 1. Internationale und nationale Entwicklung
  • 2. Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht
  • III. Haftungsrechtliche Risiken
  • 1. Eingabe von (elektronischen) Rechtsschriften
  • a) Beginn des Fristenlaufs
  • (aa) Modalitäten der Fristauslösung bei der konventionellen Zustellung
  • (bb) Die elektronische Zustellung des Entscheides
  • b) Örtliche und zeitliche Einhaltung der Frist
  • c) Nachreichen einer Rechtsschrift durch Fax?
  • d) Anforderungen an die elektronische Rechtsschrift
  • (aa) Die anerkannte elektronische Signatur
  • (bb) Das Format der elektronischen Eingabe
  • e) Gefahren durch die elektronische Übertragung
  • 2. Die (elektronische) Zahlung von Vorschüssen und Sicherstellungen
  • a) Die bisherige Rechtsprechung
  • b) Die neue Regelung und deren Auswirkungen
  • 3. Risikosphäre des Anwalts
  • 4. Wiederherstellung von Fristen
  • a) Die Wiederherstellung nach Art. 35 OG bzw. Art. 50 BGG
  • b) Unverschuldetes Hindernis
  • c) Zurechnung von Drittverhalten
  • d) Fristwiederherstellung beim elektronischen Rechtsverkehr
  • 5. Beweisprobleme
  • IV. Fazit

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