Jusletter

Die Auswirkungen eines Beitritts der EU zur EMRK auf die Durchsetzung des Grundrechtsschutzes in Europa

  • Autor/Autorin: Markus Schott
  • Rechtsgebiete: Völkerrecht, Menschenrechte, Europarecht
  • Zitiervorschlag: Markus Schott, Die Auswirkungen eines Beitritts der EU zur EMRK auf die Durchsetzung des Grundrechtsschutzes in Europa, in: Jusletter 22. März 2010
Die Europäische Union ist im Gegensatz zu ihren Mitgliedstaaten bisher nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten. Der Grundrechtsschutz durch den EGMR gegenüber Rechtsakten, welche sich auf Unionsrecht stützen, ist deshalb heute unvollständig. Der Vertrag von Lissabon sowie das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK sehen einen EMRK-Beitritt der EU nun explizit vor. Welche rechtliche Stellung die EU als EMRK-Mitglied dereinst einnehmen wird, ist heute allerdings noch weitgehend ungeklärt. Besondere Regelungen werden sowohl für die Staatenbeschwerde als auch für die Individualbeschwerde diskutiert. Schliesslich fragt sich, ob der unionsrechtliche Grundrechtsschutz den Vorgaben der EMRK genügt.

Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • A. Durchsetzung des Grundrechtsschutzes in Europa de lege lata
  • 1. Im Allgemeinen
  • 2. Gegenüber der EU im Speziellen
  • B. Modalitäten des Beitritts der EU zur EMRK
  • C. Die Staatenbeschwerde
  • 1. Verhältnis der Staatenbeschwerde zu den Streiterledigungsmechanismen der EU
  • 2. Kompetenz der EU zur Ergreifung von Staatenbeschwerden
  • D. Die Individualbeschwerde
  • 1. Schutz der Autonomie des Unionsrechts mittels eines Vorlageverfahrens?
  • 2. Konventionskonformität des unionsrechtlichen Individualrechtsschutzes
  • Zitierte Literatur

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