Besitz an verbotenen pornographischen Dateien im Cache-Speicher
Bundesgerichtsurteil 6B_744/2010 vom 12. Mai 2011
In Urteil 6B_744/2010 vom 12. Mai 2011 weicht das Bundesgericht von seiner bisherigen Praxis ab, dass ein Vorhandensein von verbotenen pornographischen Dateien im Cache-Speicher eines Internet-Browsers den Tatbestand von Art. 197 Ziff. 3bis StGB per se nicht erfülle. Vielmehr sei auf den subjektiven Tatbestand des Internetusers bezüglich dieser Dateien abzustellen, so dass sich bei Herrschaftswillen desselben an solchen Dateien im Cache-Speicher durchaus eine Strafbarkeit wegen Besitzes an harter Pornographie ergeben könne. In der vorliegenden Besprechung bewertet der Autor diese Praxisänderung und weist auf die damit verbundenen praktischen Konsequenzen hin.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt
- II. Technische Erläuterungen
- III. Gesetzliche Grundlage und bisherige Auslegung durch das Bundesgericht
- 1. Art. 197 Ziff. 3 und 3bis StGB
- 2. Bisherige Auslegung durch das Bundesgericht
- IV. Rechtliche Erwägungen in Urteil 6B_744/2010
- 1. der Beschwerdeführerin (E. 1)
- 2. des Bundesgerichts (E. 4 ff.)
- V. Bemerkungen
- 1. Zu den Erwägungen der Beschwerdeführers
- 2. Zu den Erwägungen des Bundesgerichts
- 3. Zur Umsetzung der Praxisänderung
- VI. Fazit
- Bibliografie
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