Jusletter

Die ausländische Insolvenzverwaltung in der Schweiz – eine Standortbestimmung

  • Autoren/Autorinnen: Rolf Kuhn / Marjolaine Jakob
  • Rechtsgebiete: SchKG, IPRG
  • Zitiervorschlag: Rolf Kuhn / Marjolaine Jakob, Die ausländische Insolvenzverwaltung in der Schweiz – eine Standortbestimmung, in: Jusletter 13. August 2012
Bedingt durch die geltende Rechtsprechung wird eine ausländische Insolvenzverwaltung in der Schweiz aufgrund der fehlenden Prozessführungsbefugnis als faktisch handlungsunfähig betrachtet. Diese Situation erweist sich verschiedentlich als unbefriedigend und steht zum Teil im Widerspruch zur EuInsVO. Während die Rechtslage bezüglich staatlicher Gerichte durch die Rechtsprechung geklärt ist, bleibt bisher offen ob mittels Schiedsvereinbarung einem ausländischen Insolvenzverwalter die Prozessführungsbefugnis eingeräumt werden kann. Ferner bestehen verschiedene ungeklärte Fragen bei der Anerkennung und Vollstreckung von internationalen Schiedssprüchen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage und Problemstellung
  • 1. Territorialitätsprinzip und Universalitätsprinzip
  • 2. EuInsVO
  • 2.1. Direkte internationale Zuständigkeit
  • 2.2. Anwendbares Recht
  • 2.3. Indirekte internationale Zuständigkeit
  • 3. Lösung in der Schweiz
  • II. Zur Rechtsprechung des Bundesgerichts
  • 1. Zu BGE 129 III 683
  • 2. Zu BGE 134 III 366
  • 3. Zu BGE 137 III 374
  • 4. Zu BGE 137 III 570
  • 5. Zu BGE 137 III 631
  • 6. Fazit
  • 7. Kritik
  • 7.1. Rechtsweggarantie
  • 7.2. Gerichtsstand Schweiz
  • 7.3. Ungleichbehandlung und Eingriff in ausländisches Recht
  • 7.4. Zweifelhafte Tauglichkeit des Systems
  • III. Schiedsverfahren
  • 1. Problemstellung
  • 2. Die Begriffe «Aktivlegitimation» und «Prozessführungsbefugnis»
  • 3. Beurteilung des Vorliegens der Prozessführungsbefugnis nach der lex causae
  • 3.1. Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz und schweizerisches Recht anwendbar
  • 3.2. Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz und ausländisches Recht anwendbar
  • 4. Anerkennung und Vollstreckung
  • 4.1. Bei Schiedssprüchen von Schiedsgerichten mit Sitz im Ausland
  • a. 1. Stufe: Prüfung der Anerkennung und Vollstreckung nach NYÜ
  • b. 2. Stufe: Prüfung der «Prozessführungsbefugnis» nach schweizerischem Recht
  • 4.2. Bei Schiedssprüchen von Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz
  • 5. Fazit
  • IV. Schlussbetrachtung

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