Jusletter

Strafrechtliche Konsequenzen der «Abzocker»-Initiative

  • Autor/Autorin: Daniel M. Häusermann
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerstrafrecht
  • Zitiervorschlag: Daniel M. Häusermann, Strafrechtliche Konsequenzen der «Abzocker»-Initiative, in: Jusletter 11. Februar 2013
Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei», über die am 3. März 2013 abgestimmt wird, fordert unter anderem eine Strafbestimmung. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wie diese Forderung gegebenenfalls umzusetzen wäre. Der Autor kommt zum Schluss, dass viele Verstösse gegen die neuen aktienrechtlichen Regeln als qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung nach Art. 158 StGB strafbar wären. Darüber hinaus müsste der Gesetzgeber bestimmte Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Generalversammlung und der Stimmrechtsausübung durch Vorsorgeeinrichtungen unter Strafe stellen. Die Verhältnismässigkeit gebietet es, diese Tatbestände als Übertretungen auszugestalten.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einführung
  • II. Aufgabe des Gesetzgebers bei Annahme der Initiative
  • 1. Der Gesetzgebungsauftrag
  • 2. Praktische Konkordanz mit rechtsstaatlichen Grundsätzen
  • III. Ansatz zur Konkretisierung: Drei Gruppen von Initiativforderungen
  • IV. Anpassungsbedarf im Strafrecht
  • 1. Unerlaubte Ausrichtung von Vergütungen
  • 1.1 Anwendbarkeit von Art. 158 StGB
  • a) Täterkreis
  • b) Pflichtwidrigkeit
  • c) Schaden und Kausalität
  • d) Einwilligung und Genehmigung durch GV
  • e) Subjektiver Tatbestand
  • f) Fazit: kein neuer Straftatbestand nötig
  • 1.2 Strafdrohung
  • 2. Vereitelung der Mitwirkungsrechte der Aktionäre
  • 2.1 Tatbestand
  • 2.2 Strafdrohung
  • 3. Verletzung der Stimm- und Offenlegungspflicht der Vorsorgeeinrichtungen
  • 3.1 Tatbestand
  • 3.2 Strafdrohung
  • V. Schluss

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