Wenn mir Mon-Repos die Ruhe raubt …
Bemerkungen zu methodisch problematischem Judizieren des Bundesgerichts im Mietrecht
Bei allem gebotenen Respekt vor dem Bundesgericht: Bisweilen judiziert unser höchstes Gericht in methodisch problematischer Weise, so vor kurzem in einem mietrechtlichen Fall, bei dem es um die Frage ging, wann die dreissigtägige Frist für das Einreichen eines Mieterstreckungsbegehrens gemäss Art. 273 Abs. 2 lit. a OR zu laufen beginnt.
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