Gedanken zur Schliessung der Lücke im Rechtsschutzsystem der Schweiz betreffend die effektive Durchsetzung von Massen- und Streuschäden
De lege lata besteht hinsichtlich des effektiven Rechtsschutzes bei Massen- und vor allem bei Streuschäden ein strukturelles Defizit, das auch in einem Bericht des Bundesrates vom 3. Juli 2013 konstatiert wurde. In dem Beitrag stellt der Autor ein Massnahmenpaket vor, das seines Erachtens die effektive Durchsetzung von aus Massen- und Streuschäden resultierenden Ansprüchen ermöglichen sollte.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung und Übersicht
- 2. Massnahmenpaket zur Ermöglichung der effektiven Durchsetzung von Ansprüchen aus Massen- und Streuschäden
- 3. Die Massnahmen im Einzelnen
- 3.1 Einführung der Zulässigkeit von Contingency Fees
- 3.2 Einführung einer allgemeinen Gruppenklage für Massen- und Streuschäden mit unkompliziertem Opt in
- 3.3 Keine Kostenvorschüsse für Gruppenklagen sowie keine Sicherstellung der Parteientschädigung
- 3.4 Keine solidarische Haftung für die Prozesskosten bei Gruppenklagen
- 4. Zusammenfassung
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