Administrativ versorgte Menschen werden rehabilitiert
Der Bundesrat hat am 21. Mai 2014 das Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen auf den 1. August 2014 in Kraft gesetzt. Das Unrecht, das an diesen Menschen begangen wurde, wird damit gesetzlich anerkannt. Das neue Gesetz sieht zudem eine wissenschaftliche Aufarbeitung vor und gewährleistet die Aufbewahrung der einschlägigen Akten sowie ein umfassendes Akteneinsichtsrecht.
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