Jusletter

Keine Höchststrafe für Mord mit Beil

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Freiheitsentziehende Sanktionen, Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Höchststrafe für Mord mit Beil , in: Jusletter 26. Mai 2014
BGer – Mit elf Axthieben gegen Kopf und Nacken brachte ein Mann im Dezember 2010 seine Ex-Frau auf offener Strasse um. Das Bundesgericht hat nun das Urteil des Obergerichts Zürich bestätigt: Der Mörder erhält eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und nicht eine lebenslängliche. (Urteil 6B_599/2013)

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