Jusletter

Öffentlicher Hitlergruss nicht in jedem Fall strafbar

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Ehre, Geheim- und Privatbereich
  • Zitiervorschlag: Jurius, Öffentlicher Hitlergruss nicht in jedem Fall strafbar, in: Jusletter 26. Mai 2014
BGer – Die öffentliche Verwendung des Hitlergrusses ist keine strafrechtliche Rassendiskriminierung, wenn damit lediglich die eigene nationalsozialistische Gesinnung bekundet werden soll. Strafbar macht sich erst, wer mit der Geste bei Dritten Werbung für den Nationalsozialismus betreiben will. (Urteil 6B_697/2013)

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