Zurück an das Kantonsgericht Graubünden
BGer – Der Architekt der Felsen-Therme Vals wollte wegen Urheberrechtsverletzung gegen die Thermalbad Vals AG klagen, liess aber davon ab. Trotzdem sollte er der AG eine Parteientschädigung bezahlen. Nun muss die Vorinstanz über die Bücher, hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 4A_29/2014)
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