Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Die Annahme der sog. Masseneinwanderungsinitiative hat nicht nur für einen langen Zeitraum die Berichterstattung der Medien im In- und Ausland dominiert, es stellen sich auch weiterhin – knapp vier Monate nach der Abstimmung – Umsetzungsprobleme. Die neu eingeführten Verfassungsbestimmungen stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis zu einer Reihe völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz. Astrid Epiney geht in einem Gutachten der Frage nach, ob und inwieweit die neuen Verfassungsbestimmungen den aussenpolitischen Handlungsspielraum der Schweiz bereits jetzt in dem Sinn beschränken, als nach Art. 121a Abs. 4 BV keine (neuen) völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die gegen Art. 121a BV verstossen. (Vgl. zum Thema auch: Peter Uebersax, Die verfassungsrechtliche Zuwanderungssteuerung – Zur Auslegung von Art. 121a BV, in: Jusletter 14. April 2014).

Unterbricht das Schlichtungsgesuch bei Ansprüchen mit handelsgerichtlicher Zuständigkeit die Verjährung? Meinrad Vetter analysiert und kommentiert das Urteil des Bundesgerichts vom 4. März 2014 und stellt fest, dass mit Ausnahme der Einlassung ein Schlichtungsgesuch vor einer unzuständigen Schlichtungsbehörde keine Verjährungsunterbrechung bewirkt. Mit der laufenden Revision des Verjährungsrechts könnte dies aber unkompliziert korrigiert werden.

Hector Entenza beschäftigt sich mit der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare, durch in einer eingetragenen Partnerschaft lebende oder durch eine faktische Lebensgemeinschaft führende Paare. Er betrachtet die Regelung als diskriminierend, die es Partnern, die in solchen Lebensmodellen leben, untersagt, das Kind des Partners zu adoptieren. Die geplante Revision sollte dazu führen, dass insbesondere homosexuellen Paaren gleiche Rechte zustehen wie unverheirateten heterosexuellen Paaren.

Arnold F. Rusch und Susanna Gut zeigen auf, dass Konsumenten nach bisheriger Rechtslage und auch nach der vorläufig gescheiterten Revision des Kartellgesetzes zur Schadenersatzklage legitimiert sind. Die Autoren wünschten sich ein Bekenntnis zu Art. 12 E-KG, der den Konsumenten explizit ein kartellrechtliches Klagerecht gewährt hätte. Zur tatsächlichen Veränderung der Sachlage müsste zusätzlich aber ein prozessrechtlicher Paradigmenwechsel erfolgen.

Die Privatklägerschaft hat als Partei im Strafverfahren Anspruch auf rechtliches Gehör und als Ausfluss daraus Anspruch auf Akteneinsicht. Duri Bonin fragt sich, ob das Akteneinsichtsrecht eines Privatklägers sich ausnahmslos auf die gesamten Strafakten bezieht oder eingeschränkt auf die Aktenteile der eigenen Schädigung.

Daniel Hunkeler stellt fest, dass einige Neuerungen im Sanierungsrecht gemäss SchKG (Teilrevision des SchKG vom 21. Juni 2013; in Kraft seit 1. Januar 2014) auf einem Versehen des Gesetzgebers beruhen. Er fordert – insbesondere aufgrund der Beibehaltung des Konkursaufschubs als eigenständiges Institut – eine Korrektur durch die Praxis und bei nächster Gelegenheit durch den Gesetzgeber

Am nächsten Montag, 9. Juni 2014, erscheint kein Jusletter. Wir wünschen Ihnen schöne Pfingstfeiertage und freuen uns, Sie am 16. Juni 2014 wieder begrüssen zu dürfen.

Bis dahin wünschen wir Ihnen eine spannende Lektüre. 

 

 

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

Sandrine Lachat
Leiterin Jusletter Suisse Romande
 

  

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