Jusletter

Zur rechtlichen Tragweite der Art. 121 a, Art. 197 Ziff. 9 BV

  • Autor/Autorin: Astrid Epiney
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden, Europarecht und Internationales Recht, Bilaterale Abkommen CH-EU, Völkerrecht
  • Zitiervorschlag: Astrid Epiney, Zur rechtlichen Tragweite der Art. 121 a, Art. 197 Ziff. 9 BV, in: Jusletter 2. Juni 2014
Nach der Annahme der sog. «Masseneinwanderungsinitiative» sind viele Fragen zu deren Umsetzung und Völkerrechtskonformität offen. Nach einem Überblick über die Meinungsäusserungen vor und nach der Abstimmung wird auf die genaue Tragweite des neuen Art. 121a Abs. 4 BV und dessen Bedeutung für die Unterzeichnung des Protokolls über den Einbezug Kroatiens in das Personenfreizügigkeitsabkommen eingegangen. Der Beitrag setzt sich weiter – ausgehend von der Auslegung der Art. 121a,197 Ziff. 9 BV – mit der Frage auseinander, ob eine Umsetzung des neuen Verfassungsartikels im Einklang mit den Vorgaben des Personenfreizügigkeitsabkommens möglich ist. Auf der Grundlage der Bejahung dieser Frage werden verschiedene Umsetzungsvarianten aufgezeigt.

Inhaltsverzeichnis

  • A. Einleitung und Problemstellung
  • B. Art. 121a, 197 Ziff. 9 BV – Überblick und Argumentation vor und nach der Abstimmung
  • C. Zur Tragweite des Art. 121a Abs. 4 BV – unter besonderer Berücksichtigung der Unterzeichnung und Ratifikation des Protokolls zur Erweiterung des FZA auf Kroatien
  • I. Reichweite des Art. 121a Abs. 4 BV
  • II. Zu den erfassten völkerrechtlichen Verträgen
  • III. Zur unmittelbaren Anwendbarkeit des Art. 121a Abs. 4 BV
  • D. Zur Möglichkeit der Umsetzung des Art. 121a BV unter Beachtung des Personenfreizügigkeitsabkommens
  • I. Zur Auslegung von im Zuge von Volksinitiativen eingeführten Verfassungsbestimmungen
  • II. Zu den relevanten Vorgaben des Personenfreizügigkeitsabkommens Schweiz – EU: eine Skizze
  • 1. Das Freizügigkeitsabkommen: Überblick und Charakteristika
  • 2. Insbesondere: Aufenthaltsrechte und Diskriminierungsverbot
  • a) Aufenthaltsrechte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und ihre Familienangehörigen
  • b) Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit
  • 3. Fazit
  • III. Zur rechtlichen Tragweite der Art. 121a Abs. 1–3 BV im Lichte des Personenfreizügigkeitsabkommens Schweiz – EU
  • 1. Zur Ausgestaltung der «Kontingente» und «Höchstzahlen» im Sinne des Art. 121a Abs. 2, 3 BV
  • 2. Zu möglichen Varianten der Umsetzung des Art. 121a BV
  • a) Mehrjahresziele und Massnahmenpläne
  • b) Jährliche oder mehrjährliche Richtwerte und Ausschöpfen des Handlungsspielraums
  • c) «Flankierende Massnahmen» mit Wirkungsprüfung
  • d) Fixe (jährliche) Kontingente mit Anwendungseinschränkungen
  • e) Fixe (jährliche) Kontingente mit Erhöhungsmöglichkeit
  • E. Zusammenfassende Thesen und Schlussbetrachtung
  • I. Zusammenfassung
  • II. Schlussbemerkung
  • F. Literatur

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