Konkursmasse von Rolf Erb wird noch nicht versilbert
BGer – Die Partnerin und die beiden Kinder des Winterthurer Pleitiers Rolf Erb haben vor Bundesgericht beantragt, dass verschiedene eingezogene Vermögenswerte freigegeben werden. Das Bundesgericht hat der Beschwerde nun die aufschiebende Wirkung erteilt. (Urteil 6B_396/2014)
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