Schweiz verletzt Recht auf Achtung des Familienlebens
EGMR – Ein Ecuadorianer darf trotz strafrechtlicher Verurteilungen nicht in seine Heimat ausgewiesen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Das Recht auf Familienleben sei höher zu gewichten, als das Sicherheitsinteresse der Schweiz. (Urteil 3910/13)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare