Serbischer Fussballspieler vom FC Basel hat keine Arbeitsbewilligung
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des FC Basel (FCB) gegen die durch das Bundesamt für Migration (BFM) verfügte Nichtzulassung eines von ihm verpflichteten serbischen Fussballspielers abgewiesen. Der Fussballer hat nicht während mindestens eines Jahres regelmässig auf höchstem Niveau gespielt, so wie es die für junge Profifussballer (18 bis 21 Jahre) speziell erlassenen Weisungen des Ausländergesetzes verlangen. (Urteil C-4813/2013)
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