Jusletter

Unzulässigkeit von Beteiligungsscheinen bei Genossenschaften

Bundesgericht kippt Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

  • Autoren/Autorinnen: Peter Forstmoser / Franco Taisch / Tizian Troxler
  • Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht, Genossenschaft, Handelsrecht
  • Zitiervorschlag: Peter Forstmoser / Franco Taisch / Tizian Troxler, Unzulässigkeit von Beteiligungsscheinen bei Genossenschaften, in: Jusletter 14. Juli 2014
Die Raiffeisen-Bankengruppe wollte die statutarischen Grundlagen schaffen, um Beteiligungsscheine – ähnlich Partizipationsscheinen bei der Aktiengesellschaft – ausgeben zu können. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Pläne mit Urteil B-6017/2012 vom 13. Juni 2013 abgesegnet. Das Bundesgericht dagegen qualifizierte sie im zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_363/2013 vom 28. April 2014 überraschend als rechtswidrig. Nach Auffassung der Autoren ist der Entscheid des Bundesgerichts in der rechtlichen Begründung problematisch und in den praktischen Auswirkungen abzulehnen. Eine Gesetzesrevision drängt sich auf.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Sachverhalt und Prozessgeschichte
  • II. Erwägungen des Bundesgerichts
  • 1. Volle statt nur beschränkte Kognition
  • 2. Keine Gesetzeslücke, sondern ein negativer Entscheid des Gesetzgebers
  • III. Bemerkungen
  • 1. Zur Kognition der Handelsregisterämter und der Beschwerdeinstanzen
  • 2. Rechtsstaatliche Problematik und methodische Bedenken
  • 3. Praktische Auswirkungen
  • 4. Notwendigkeit einer Gesetzesrevision

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